FAQ

Häufig gestellte Fragen

Immobilie Kaufen

Besichtigung

  • Auch vermietete Wohnungen können in Absprache mit den Mietern besichtigt werden. Wir versuchen in der Regel vorab aktuelle Innenaufnahmen der Immobilien zu erhalten und um diese vor einer geplanten Besichtigung mit Ihnen zu besprechen. Ebenfalls möglich sind Online-Besichtigungen in Form vom 360-Grad-Rundgängen. Diese können Sie jederzeit bequem von Zuhause aus tätigen.

  • Um Ihnen einen umfassenden Einblick zu verschaffen, versuchen wir Ihnen möglichst viel vom Gesamtobjekt zu zeigen. Dazu gehört nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch die Gemeinschaftsflächen wie Keller, Treppenhaus, Innenhof und ggf. der Dachboden.

  • Die Besichtigungen dauern in der Regel ca. 30 Minuten. Wenn Sie jedoch mehr zur Nachbarschaft und Umgebung wissen möchten und diese anschauen möchten, nehmen wir uns gerne auch mehr Zeit für Sie.

 

Ablauf beim Immobilienkauf

  • Falls Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle finanzierungsrelevanten Unterlagen erhalten haben, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit der Finanzierungsberatung über unsere Partnerunternehmen an. Sollte die Finanzierung darstellbar sein, wird der Kaufvertrag für die Immobilie von unseren Notaren in Berlin erstellt und ein Termin für die Beurkundung nach einer Frist zur Prüfung des Vertragsentwurfs von mindestens 14 Tagen vereinbart.

  • Für die Einreichung bei der Bank werden folgende Objektunterlagen benötigt:

    • Exposé mit Objektadresse
    • Teilungserklärung mit sämtlichen Nachträgen
    • Grundbuchauszug
    • Lageplan/Flurkarte
    • Mietvertrag mit Mieternamen & sämtlichen Nachträgen
    • bemaßte Grundrisse
    • aktueller & vorheriger Wirtschaftsplan
    • aktuelle & vorherige Wohngeld-/Hausgeldabrechnung
    • Protokolle Eigentümerversammlung (letzte 3 Jahre)
    • Kopie Gebäudeversicherung
    • Wohnflächenberechnung
    • aktueller Stand Instandhaltungsrücklage
    • Energieausweis bzw. Hinweis auf Denkmalschutz

  • Es fallen für den Notar- und Grundbuchkosten an. Diese belaufen sich auf ca. 2% des Kaufpreises der Immobilie. Hinzu kommt noch die Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3% bis zu 6,5% des Kaufpreises. In Sachsen liegt die Grunderwerbsteuer derzeit bei 3%. Ebenfalls können noch Kosten für den Makler hinzukommen. Diese liegen im Durchschnitt bei 3,57%. Die Immobilien aus dem eigenen Bestand der WS sind für unsere Kunden jedoch provisionsfrei. Bei einem Kaufpreis in Höhe von 250.000, - € wären dies eine Ersparnis von 8.925, - € für unsere Kunden.

  • Nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfs und einer Frist von 14 Tagen zur Prüfung des Kaufvertrags, durch den/die Käufer kann ein gemeinsamer Termin zur Beurkundung gefunden werden. Bei der Beurkundung treffen die Verkäufer, Käufer und der Notar aufeinander. Der Notar liest den Kaufvertrag bei diesem Termin Wort für Wort vor. Hier haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, Änderungswünsche, Ergänzungen oder Fragen zu stellen, bevor der Vertrag final von den Beteiligten unterschrieben wird. Nach der Unterschrift wird der Vertrag zur Urkunde und der Notar bereitet die weiteren Schritte für die Eintragung in das Grundbuch und den Eigentümerwechsel vor.

  • Der Notar sendet die Urkunde an das zuständige Finanzamt und Grundbuchamt. Im Grundbuch wird vorerst eine Auflassungsvormerkung eingetragen, dies ist eine Art Reservierung im Grundbuch für den neuen Eigentümer für den Zeitraum nach der Vertragsunterzeichnung und endgültigen Eintragung im Grundbuch. Die Käufer erhalten dann einen Grundsteuerbescheid vom Finanzamt mit der entsprechenden Höhe der zuzahlenden Grundsteuer. Diese Zahlung ist wichtig, da das Finanzamt nach Zahlungseingang eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar ausstellt und nun die Eintragung in das Grundbuch weiter vollzogen werden kann. Der Kaufpreis wird nun vom Käufer an die Verkäufer überwiesen, dies übernimmt die finanzierende Bank oder die Hausbank des Käufers. In diesem Zuge werden noch etwaige Grundschulden der Voreigentümer aus dem Grundbuch gelöscht und neue eingetragen, falls eine Finanzierung für die Immobilie benötigt wird. Nachdem das zuständige Grundbuchamt die Eintragungen vollzogen hat, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht und der/die Käufer als neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Dieser Prozess kann je nach Region und zuständigem Amt drei bis vier Monate in Anspruch nehmen.

  • Der Kauf einer vermieteten Wohnung ist grundsätzlich derselbe wie der einer bezugsfreien Wohnung. Der Unterschied ist hier nur, dass ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung vereinbart wird, dass die Mietzahlungen nicht mehr an den Verkäufer gehen, sondern an den Käufer. Der existierende Mietvertrag bleibt weiterhin mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden Mieter bestehen.

  • Gerne kümmern wir uns um die schnellstmögliche Neuvermietung der Wohnung. Dafür erstellen wir neue Bilder der Wohnung, stellen einen Grundriss zur Verfügung, ggf. einen digitalen Rundgang und stellen dies als Annonce auf die renommierten Immobilienportale wie Immobilienscout. Im Anschluss organisieren wir die Besichtigungstermine und fordern die wichtigen Informationen und Unterlagen von den Mietinteressenten an. In Absprache mit Ihnen als Eigentümer schließen wir dann den Mietvertrag mit den passenden Mietinteressenten ab.

  • Hier bieten wir denselben Service wie bei einer Neuvermietung nach Kündigung des Mieters an. Wir erstellen neue Bilder der Wohnung, stellen einen Grundriss zur Verfügung, ggf. einen digitalen Rundgang und stellen dies als Annonce auf die renommierten Immobilienportale wie Immobilienscout. Im Anschluss organisieren wir die Besichtigungstermine und fordern die wichtigen Informationen und Unterlagen von den Mietinteressenten an. In Absprache mit Ihnen als Eigentümer schließen wir dann den Mietvertrag mit den passenden Mietinteressenten ab.

 
  • Hierfür können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Kontakt, um die Eckdaten zu klären. Weitere Einschätzungen für unseren Ankauf geben wir gern nach Sichtung der Unterlagen und einer Besichtigung der Immobilie ab. Falls die Immobilie nicht unseren Kriterien entsprechen sollte, geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung über einen möglichen Verkaufspreis ab und organisieren den Verkauf über die WS als Makler.

  • Wir erstellen neue Bilder der Wohnung und stellen einen Grundriss zur Verfügung, ggf. einen digitalen Rundgang. In der ersten Phase bieten wir die Immobilie exklusiv an unsere Kunden an und schauen, zu welchem Profil die Wohnung am besten passen könnte. Sollte sich hieraus kein Kaufinteresse ergeben, stellen wir die Immobilie als Annonce auf die renommierten Immobilienportale wie Immobilienscout. Wir organisieren die entsprechenden Besichtigungstermine und suchen in Absprache mit Ihnen als Eigentümer den passenden Kaufinteressenten.

  • Für unsere Arbeiten stellen wir 5% inkl. 19% MwSt. vom Kaufpreis in Rechnung. Unsere Arbeiten beinhalten folgende Leistungen: Erstellung aktueller Bilder, Grundrisse, digitale Rundgänge, Anforderung aller aktuellen Unterlagen bei der Hausverwaltung, Besichtigungstermine vor Ort, Beratungsgespräche mit den Kaufinteressenten, falls gewünscht Finanzierungsberatung der Kaufinteressenten durch unsere Partner, Organisation der Kaufvertragserstellung durch den Notar.

Kontakt

 

Kontaktieren Sie mich gerne.

André Wesemann Geschäftsführer WS Immobilien